Bautafeln sind aus der Bauwelt nicht wegzudenken. Sie informieren über Bauprojekte, beteiligte Unternehmen und Architekten und haben zudem eine wichtige Werbefunktion. Doch nicht nur das: In vielen Ländern gibt es strenge Vorschriften und gesetzliche Vorgaben, was auf einer Bautafel stehen muss und wie sie auszusehen hat. Gerade in der Schweiz, Deutschland und Österreich gibt es Unterschiede in den gesetzlichen Anforderungen. In diesem Blogpost werfen wir einen genauen Blick auf die gesetzlichen Vorgaben für Bautafeln in diesen drei Ländern und zeigen, welche Rolle sie im Bauwesen spielen.
Was ist eine Bautafel?
Eine Bautafel, auch als Bauschild oder Baureklame bekannt, ist eine oft grossformatige Tafel, die auf oder in der Nähe einer Baustelle aufgestellt wird, um Informationen über das Bauprojekt zu liefern. Sie wird als Werbe- und Informationsmedium verwendet, auf dem Bauunternehmen, Architekten und andere beteiligte Parteien genannt werden. Oft enthalten Bautafeln auch Visualisierungen des Bauvorhabens, um Passanten einen Eindruck davon zu geben, wie das fertige Immobilienprojekt aussehen wird. Eine Bautafel kann zusätzlich Kontaktdaten oder Webadressen des Bauprojekts bieten, was sie auch als Marketinginstrument für potenzielle Käufer oder Mieter attraktiv macht.
Gesetzliche Vorgaben für Bautafeln in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keine landesweite gesetzliche Verpflichtung, eine Bautafel aufzustellen. Dennoch ist sie in den meisten Bauprojekten fest etabliert und sogar im Schweizerischen Baukostenplan (BKP) unter der Nummer 568 und in Unternehmer-Werkverträgen fest verankert ist. Auf einer typischen Baureklame finden sich Informationen wie das Bauprojekt, die Bauherrschaft, beteiligte Architekten und Bauunternehmen sowie oft auch Architekturvisualisierungen.
Die genauen Vorgaben zur Platzierung einer Bautafel variieren je nach Kanton und Gemeinde. Einige Kantone wie Aargau und Bern haben detaillierte Regelungen, die etwa eine Genehmigungspflicht für Baureklamen vorsehen. Wichtig ist dabei, dass Bautafeln die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht einschränken dürfen und den Sicherheitsvorschriften gemäss der Schweizerischen Signalisationsverordnung und des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entsprechen müssen.
Trotz der fehlenden landesweiten Pflicht ist die Baureklame in der Schweiz ein oft genutztes Mittel, um Bauprojekte öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und Informationen für potenzielle Käufer bereitzustellen.
Gesetzliche Vorgaben für Bautafeln in Deutschland
In Deutschland ist die rechtliche Situation strenger geregelt als in der Schweiz. Hier unterscheidet man zwischen dem verpflichtenden Baustellenschild und der optionalen Bautafel zu Werbezwecken.
Baustellenschild: Gesetzliche Vorschrift in Deutschland
Die Aufstellung eines Baustellenschildes ist in jedem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich hierbei um ein DIN-A4-Dokument, das den Bauherren zusammen mit der Baugenehmigung ausgehändigt wird. Dieses Schild enthält grundlegende Informationen wie den Namen des Bauherrn, des Architekten und des Unternehmens, das den Rohbau durchführt. In einigen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, wird das Baustellenschild zusätzlich mit einem roten oder grünen Punkt versehen, um anzuzeigen, ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist.
Bautafel: Werbemedium
Die Bautafel hat ein grösseres Format und dient in erster Linie als Werbe- und Informationsmedium. Sie zeigt oft Visualisierungen des geplanten Gebäudes und enthält weitere Informationen über die beteiligten Firmen und das Immobilienprojekt. Für die Unternehmen ist dies eine wertvolle Möglichkeit, sich potenziellen Kunden zu präsentieren.
Wichtig: Die Bautafel muss die gesetzlichen Vorgaben des zuständigen Bauamts erfüllen. Steht sie auf einem öffentlichen Gelände, ist eine Genehmigung notwendig. Auf privaten Baugrundstücken ist diese oft nicht erforderlich. In jedem Fall gilt: Baustellenschilder sind gesetzlich vorgeschrieben, Bautafeln hingegen nicht.
Zusammengefasst sind in Deutschland Baustellenschilder für alle Bauprojekte Pflicht, während Bautafeln als zusätzliches Werbeinstrument fungieren, das besonders bei grösseren Bauvorhaben zum Einsatz kommt.
Baustellenschild: Gesetzliche Vorschrift in Österreich
In Österreich gibt es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene für Bautafeln. Die Bauordnungen werden auf Länderebene festgelegt, weshalb die Vorschriften je nach Bundesland variieren. Dennoch existieren einige allgemeine Richtlinien, die in den meisten Regionen Anwendung finden.
Bautafeln müssen in der Regel Informationen zum Bauprojekt enthalten, wie die Baugenehmigungsnummer, den Bauherrn, den Architekten sowie das ausführende Bauunternehmen. Da Bauvorschriften auf Länderebene geregelt sind, sollten Bauherren und Unternehmen sich direkt an das zuständige Bauamt oder die Bauordnung des jeweiligen Bundeslands wenden, um die genauen Anforderungen zu erfahren.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bietet häufig Leitfäden und Informationen zu Bauvorschriften, die eine gute erste Anlaufstelle für detaillierte Informationen bieten können. Für sehr spezifische Fragen ist es auch ratsam, sich an einen Experten für Baurecht zu wenden.
Fazit
Bautafeln erfüllen in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich unterschiedliche Funktionen und unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. In der Schweiz sind Bautafeln weit verbreitet, obwohl keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Sie dienen sowohl der Information als auch der Werbung und können je nach Kanton genehmigungspflichtig sein. In Deutschland hingegen muss zwischen Baustellenschild und Bautafel unterschieden werden. Während das Baustellenschild obligatorisch ist, bietet die Bautafel zusätzlich eine Werbeplattform für Unternehmen. In Österreich gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen, da die Bauordnungen auf Landesebene beschlossen werden. Bauherren sollten sich daher immer bei den zuständigen Behörden über die genauen Anforderungen informieren.
In allen Ländern sind Bautafeln jedoch nicht nur Informationsträger, sondern auch wichtige Marketinginstrumente, mit denen Unternehmen ihre Bauprojekte wirkungsvoll präsentieren und potenzielle Kunden direkt vor Ort ansprechen können.
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